Fachpraktischer Unterricht
Die HLW Lienz bietet im Bereich „Ernähungswirtschaft“ die optimale Kombination aus fachpraktischem und theoretischem Unterricht. Die Ernährungswirtschaft umfasst – unabhängig vom gewählten Ausbildungsschwerpunkt – folgende Gegenstände:
Küchen- und Restaurantmanagement (KRM)
- Fachpraktische Ausbildung in Küche und Service (1. – 4. Jahrgang)
- Praktisches Arbeiten im Schulrestaurant und in der Betriebsküche (2. Jahrgang)
- Pflichtpraktikum zwischen 3. und 4. Jahrgang (verkürztes Schuljahr)
Betriebsorganisation (BTO)
- Inhalte für Hotellerie und Gastronommie
- Arbeitsorganisation, Organisationsmodelle
- Veranstaltungsmanagement (Planung und Organisation)
Ernähungs- und Lebensmitteltechnologie (EGLT)
Der Gegenstand ERNG steht in engem Zusammenhang mit Küchen- und Restaurantmanagement.
Er schafft die Grundlagen für ein allgemeines Verständnis über Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel. Nach dem Motto „Du bist was du isst“ kann Essen und Trinken Genuss sein, unsere Gesundheit fördern und erhalten, sowie zur Lebensfreude und Leistungsfähigkeit beitragen.
Ziel dieses Gegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit bewusst zu machen und verantwortungsbewusstes, kritisiches Konsumverhalten zu fördern.
Die Ausbildung in Küchen- und Restaurantmanagement wird am Ende des 4. Jahrgangs mit der Vorprüfung zur Reife- und DIplomprüfung abgeschlossen.
Die Prüfung umfasst je eine praktische Teilprüfung in Küche und Service. Dabei sind sowohl fachliche Kompetenzen sowie Zeitmanagement, Ausdauer, Flexibilität, Organisations- und Koordinationsfähigkeit und auch Kreativität gefragt.
Der erfolgreiche Abschluss einer HLW wird laut § 34a Berufsausbildungssestz (BAG) facheinschlägigen Lehrabschlüssen gleichgehalten. Die Schüler:innen haben somit folgende Lehrabschlüsse:
- Hotel- und Gastgewerbeassistent:in
- Restaurantfachmann/-frau
- Koch/Köchin
- Betriebsdienstleister:in
- Bürokaufmann/-frau
- Gastronomiefachmann/-frau (3 von 4 Lehrjahren werden angerechnet)
Pflichtpraktikum
Laut Lehrplan ist zwischen dem 3. und 4. Jahrgang ein Pflichpraktikum in Betrieben des Tourismus, der Ernährung, der Wirtschaft oder der Verwaltung abzuhalten. Es kann im Inland, aber auch im Ausland (Europa) absolviert werden.
Bildungsziele des Pflichtpraktikums
Die Schülerinnen und Schüler
- können ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes der Schulart entspricht.
- können die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen.
- haben eine umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben.
- wissen über die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid und können die unmittelbare Situation daraufhin überprüfen.
- sind in der Lage, sich Vorgesetzen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher zu präsentieren.
- können aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und fachlicher Rahmen
In der HLW ist zwichen dem 3. und 4. Jahrgang das Pflichtpraktikum im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) vorgesehen. Das Schuljahr endet mit 31. Mai und beginnt im nächsten Jahrgang wieder mit dem ersten Montag im Oktober.
Hier gibt es Infomaterial der Arbeiterkammer!